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Partnerbedingungen

Version 1.0 · Stand: 18. Oktober 2026

Gegenstand und Geltung

1.1 Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der let’s automate gmbh, Rebengässli 5, 5245 Habsburg («let’s automate»). Im Partnerprogramm empfiehlt der Partner Module aus dem Online-Shop von let’s automate und erhält für vermittelte Verkäufe eine Provision.

1.2 Partner kann nur werden, wer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Das Partnerprogramm richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

1.3 Für das Partnerprogramm gelten ausschliesslich diese Partnerbedingungen. Kauft der Partner selbst im Online-Shop, gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von let’s automate (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.

1.4 Eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit einem einzelnen Partner, etwa über einen anderen Provisionssatz, geht diesen Partnerbedingungen vor.

Teilnahme

2.1 Der Partner meldet sich im Kundenportal von let’s automate an und stimmt dabei diesen Partnerbedingungen in der jeweils angezeigten Fassung zu. Das Partnerkonto ist eine Rolle seines Kundenkontos.

2.2 let’s automate prüft jede Anmeldung und schaltet den Partner frei oder lehnt ab. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

2.3 Der Partner hält seine Angaben aktuell, insbesondere Firma, Anschrift, Mehrwertsteuerstatus und -nummer sowie Auszahlungsweg. Für Folgen falscher oder veralteter Angaben ist er selbst verantwortlich.

2.4 Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim. Handlungen über sein Konto werden ihm zugerechnet.

Module

3.1 let’s automate bestimmt, welche Module am Partnerprogramm teilnehmen, und kann ein Modul jederzeit aus dem Programm nehmen. Bereits entstandene Provisionen bleiben davon unberührt.

3.2 Der Partner wählt in seinem Partnerbereich, welche der freigegebenen Module er bewirbt. Provision gibt es nur für Module, die er im Zeitpunkt des Kaufs gewählt hatte.

3.3 Zu den gewählten Modulen stellt let’s automate Bilder, Logos und Texte bereit («Marketingkit»). Der Partner darf sie während der Teilnahme für die Bewerbung der Module verwenden. Er darf sie nicht so verändern, dass ein falscher Eindruck über let’s automate oder die Module entsteht. Marken, Namen und Logos von let’s automate darf er nur in diesem Rahmen verwenden.

Zuordnung von Kunden

4.1 Der Partner erhält einen persönlichen Link und für jedes gewählte Modul einen eigenen Link. Besucht jemand den Online-Shop über einen dieser Links, merkt sich der Browser des Besuchers den Partner für 30 Tage.

4.2 Kauft der Besucher in dieser Zeit im Online-Shop, wird er dem Partner für zwölf Monate ab diesem Kauf zugeordnet. Kauft er in dieser Zeit erneut über einen Link desselben Partners, beginnen die zwölf Monate neu.

4.3 Ist ein Kunde bereits einem anderen Partner zugeordnet, bleibt diese Zuordnung bis zu ihrem Ablauf bestehen. Der Link eines weiteren Partners begründet in dieser Zeit keine Zuordnung.

4.4 Nach Ablauf der zwölf Monate endet die Zuordnung. Danach entsteht eine Provision nur, wenn der Kunde erneut über einen Link des Partners kauft.

4.5 Keine Zuordnung und keine Provision entsteht (a) für Käufe, die der Partner selbst oder über sein eigenes Kundenkonto tätigt; (b) für Leistungen, die nicht über die Kasse des Online-Shops, sondern auf Rechnung oder aufgrund eines Einzelvertrags bezogen werden; (c) wenn die Zuordnung auf einem Verstoss gegen Ziffer 7 beruht.

4.6 Massgebend für Zuordnung und Provision sind die Aufzeichnungen von let’s automate. Der Partner kann sie in seinem Partnerbereich einsehen.

Provision

5.1 Für jeden Kauf eines zugeordneten Kunden erhält der Partner eine Provision auf jedes gekaufte Modul, das er im Zeitpunkt des Kaufs gewählt hatte. Das gilt auch, wenn der Kunde dabei keinen Link verwendet, und auch für die Verlängerung eines Abonnements, solange die Zuordnung besteht.

5.2 Die Provision beträgt 30 % des Verkaufspreises im Online-Shop, ohne Mehrwertsteuer und vor Abzug von Zahlungsgebühren. Für einzelne Module kann let’s automate einen anderen Satz festlegen; er wird im Partnerbereich angezeigt. Die Provision lautet auf die Währung des Kaufs.

5.3 Eine Provision bleibt 30 Tage nach dem Kauf zurückgehalten und wird danach fällig.

5.4 Wird ein Kauf ganz oder teilweise erstattet, entfällt die Provision im entsprechenden Umfang. Ist sie schon ausbezahlt, wird sie mit den nächsten Provisionen verrechnet. Ein Saldo zugunsten von let’s automate, der nicht innert zwölf Monaten durch neue Provisionen ausgeglichen wird, verfällt; let’s automate fordert ihn nicht zurück.

5.5 Mit der Provision sind alle Leistungen des Partners im Partnerprogramm abgegolten. Spesen werden nicht ersetzt.

Abrechnung und Auszahlung

6.1 Der Partner kann die Auszahlung seiner fälligen Provisionen in seinem Partnerbereich anfordern, sobald sie in einer Währung mindestens 100 Einheiten dieser Währung betragen (CHF 100, EUR 100 oder USD 100). let’s automate überweist angeforderte Beträge monatlich auf das hinterlegte Konto.

6.2 Die Parteien vereinbaren das Gutschriftverfahren: let’s automate stellt über jede Auszahlung eine Gutschrift aus, die als Rechnung des Partners gilt. Der Partner stellt keine eigene Rechnung. Er prüft jede Gutschrift und meldet Einwände innert 30 Tagen; danach gilt sie als genehmigt.

6.3 Die Provisionen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Partner gibt in seinem Partnerbereich an, ob er seinen Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat und dort mehrwertsteuerpflichtig ist. Ist er es, teilt er seine Mehrwertsteuernummer mit; die Gutschrift weist dann die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz zusätzlich aus, und let’s automate überweist sie mit. Hat der Partner seinen Sitz im Ausland, gilt die Leistung als Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland; die Mehrwertsteuer rechnet let’s automate im Bezugsteuerverfahren ab. Für seine eigenen Steuern und Abgaben ist der Partner selbst verantwortlich.

6.4 Kosten der Überweisung trägt let’s automate, Kosten auf der Seite des Empfängers trägt der Partner.

6.5 Endet die Teilnahme, zahlt let’s automate fällige Provisionen auch unter dem Mindestbetrag aus, sofern ein Auszahlungsweg hinterlegt ist.

Werbung

7.1 Der Partner wirbt sachlich und wahrheitsgetreu. Er macht keine Aussagen über die Module, die über die Angaben von let’s automate hinausgehen, insbesondere keine Zusagen zu Preisen, Funktionen, Verfügbarkeit oder Support.

7.2 Der Partner gibt sich nicht als let’s automate aus und erweckt nicht den Eindruck, für let’s automate zu handeln. Er kennzeichnet seine Empfehlungen als Partnerlinks, wo das Recht oder die Regeln einer Plattform dies verlangen.

7.3 Untersagt sind insbesondere (a) Massenwerbung per E-Mail, Messenger oder Telefon ohne Einwilligung der Empfänger (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG); (b) bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Begriffe «let’s automate», «letsautomate» oder Abwandlungen davon sowie Domains oder Konten, die diese Namen enthalten; (c) das Setzen oder Vortäuschen von Klicks ohne bewusste Handlung des Besuchers, etwa über versteckte Links, automatische Weiterleitungen oder Skripte; (d) Gutschein- oder Rabattversprechen, die let’s automate nicht anbietet; (e) Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten.

7.4 Bei einem Verstoss kann let’s automate den Partner sofort sperren. Provisionen aus Zuordnungen, die auf dem Verstoss beruhen, entfallen; bereits ausbezahlte kann let’s automate zurückfordern.

Datenschutz

8.1 Der Partner erhält zu den ihm zugeordneten Kunden nur die Angaben, die für die Abrechnung nötig sind: eine verkürzte E-Mail-Adresse, eine Kundennummer, das gekaufte Modul, den Kaufbetrag und seine Provision. Er versucht nicht, Kunden darüber zu identifizieren.

8.2 let’s automate bearbeitet die Angaben des Partners für die Durchführung des Partnerprogramms, die Abrechnung und die Buchhaltung, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. Gutschriften und die zugehörigen Angaben werden als Geschäftsunterlagen zehn Jahre aufbewahrt.

Haftung

9.1 let’s automate haftet gegenüber dem Partner nur für rechtswidrig absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Insbesondere besteht keine Haftung für entgangene Provisionen wegen technischer Störungen, wegen Browsereinstellungen der Besucher, die das Merken des Links verhindern, oder weil ein Modul aus dem Programm genommen oder nicht mehr angeboten wird.

9.2 Der Partner haftet für seine Werbung. Er stellt let’s automate von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoss gegen diese Partnerbedingungen oder gegen geltendes Recht beruhen.

Dauer und Beendigung

10.1 Die Teilnahme gilt auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail beenden.

10.2 Aus wichtigem Grund, insbesondere bei einem Verstoss gegen Ziffer 7, kann let’s automate den Partner sofort sperren und die Teilnahme beenden.

10.3 Mit dem Ende der Teilnahme enden alle Zuordnungen, und es entstehen keine neuen Provisionen mehr. Zuvor entstandene Provisionen werden nach den Ziffern 5 und 6 abgerechnet; Ziffer 7.4 bleibt vorbehalten. Das Marketingkit darf danach nicht mehr verwendet werden.

Änderungen

11.1 let’s automate kann diese Partnerbedingungen ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Ist der Partner nicht einverstanden, kann er die Teilnahme bis zum Inkrafttreten beenden; sonst gelten die Änderungen als angenommen.

11.2 Eine Senkung des Provisionssatzes gilt nur für Käufe nach ihrem Inkrafttreten.

Schlussbestimmungen

12.1 Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer. Durch das Partnerprogramm entsteht kein Arbeits-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis; der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von let’s automate zu handeln oder Verträge abzuschliessen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

12.3 Diese Partnerbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von let’s automate.

Fragen dazu: support@letsautomate.ch

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Alles, was Du vor dem Kauf über unsere Module, Lizenzen, Updates und den Support wissen solltest.

Warum wird bei meinem gekauften FreeScout-Modul ein Ablaufdatum angezeigt?

Mit Deinem Kauf erhältst Du das Modul sowie zwölf Monate Support, Sicherheitsupdates und neue Funktionen. Das angezeigte Ablaufdatum bezieht sich auf diese enthaltenen Leistungen – nicht auf die grundsätzliche Nutzung des Moduls.

Was passiert, wenn meine Lizenz abläuft?

Dein bereits installiertes Modul läuft weiter. Nach Ablauf der Lizenz erhältst Du jedoch keine neuen Sicherheits- und Funktionsupdates mehr und kannst den enthaltenen Support nicht mehr nutzen.

Du entscheidest selbst, ob Du die Lizenz verlängern oder das Modul ohne weitere Updates auf eigene Verantwortung weiterverwenden möchtest.

Andere Anbieter versprechen lebenslange Updates. Warum ihr nicht?

Technologien, Sicherheitsanforderungen und Abhängigkeiten verändern sich laufend. Was heute zuverlässig funktioniert, kann morgen veraltet sein oder nicht mehr unterstützt werden. Gute Software benötigt deshalb kontinuierliche Pflege, Tests und Weiterentwicklung.

Statt Dich an ein dauerhaftes Abonnement zu binden, lassen wir Dir die Wahl: Du kannst Deine Lizenz verlängern oder das installierte Modul ohne weitere Updates auf eigene Verantwortung weiterverwenden.

Brauche ich euer LaStore-Modul?

Nein, aber das LaStore-Modul verbindet Deine FreeScout-Installation mit Deinen gekauften Modulen und bietet Dir mehrere Vorteile:

  • Installation mit einem Klick
  • automatische Erkennung verfügbarer Updates
  • einfache Aktualisierung direkt in FreeScout
  • Prüfung der Paketsignatur
  • Schutz vor unbemerkt veränderten oder manipulierten Modulpaketen

Unsere Module nutzen nicht den normalen Updateprozess, da er nicht sicher ist. Das LaStore-Modul prüft jedes unserer Module vor dem Update. Einem Angreifer ist es so nicht möglich, gefälschte und gefährliche Updates auszuliefern. Ohne dieses Modul liegt die Prüfung bei Dir und es ist ein manueller Prozess.

ohne LaStoremit LaStore, Autopilot ausmit LaStore, Autopilot ein
erfährt von neuen Fassungenneinja, täglichja, täglich
installiertvon Hand aus dem Portalauf Knopfdrucküber Nacht, ohne Zutun
geprüftvon Dir per shasum -a 256jaja
Bekomme ich wirklich den vollständigen Quellcode?

Ja. Unsere Module werden unter der AGPL-3.0-Lizenz bereitgestellt. Das ausgelieferte Modul enthält den vollständigen Quellcode, den Du einsehen und im Rahmen der Lizenzbedingungen anpassen kannst.

Auf wie vielen FreeScout-Installationen darf ich das Modul verwenden?

Eine Lizenz gilt für eine aktive FreeScout-Installation. Zusätzlich sind zwei kostenlose Serverumzüge enthalten.

Wird ein alter Server nicht mehr verwendet, gibt das System die zugehörige Aktivierung nach 90 Tagen automatisch frei. So wird eine nicht mehr erreichbare oder bereits gelöschte Installation nicht dauerhaft auf Deine Lizenz angerechnet.

Kann ich ein gekauftes Modul zurückgeben?

Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht. Dieses erlischt, sobald Du das Modul aktivierst – nicht bereits mit der Zustellung des Lizenzschlüssels.

Aktiviere das Modul deshalb erst, wenn Du Dich endgültig für die Nutzung entschieden hast. Für Verbraucher im EWR gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten.

Wer stellt mir die Rechnung aus?

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Paddle. Paddle tritt als Merchant of Record und damit als Verkäuferin auf. Deshalb erscheint Paddle als Rechnungsaussteller und möglicherweise auch als Zahlungsempfänger auf Deiner Kreditkarten- oder Kontoabrechnung.

Benötigt ein Modul weitere FreeScout-Module?

Das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Einige Module funktionieren vollständig eigenständig und bieten zusätzliche Funktionen, wenn weitere Module vorhanden sind. Andere besitzen feste Abhängigkeiten.

Der Terminfinder benötigt beispielsweise zwingend das Calendar-Modul, da die verfügbaren Termine anhand der dort geführten Kalender berechnet werden.

Erforderliche und optionale Abhängigkeiten findest Du jeweils in der Produktbeschreibung.

Was kann ich tun, wenn etwas nicht funktioniert?

Wir prüfen unsere Module sorgfältig. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Funktion in einer bestimmten Umgebung nicht wie erwartet arbeitet.

Zu jedem Modul erhältst Du eine ausführliche Anleitung. Falls Du damit nicht weiterkommst, kannst Du ein Support-Ticket erstellen. Beschreibe darin kurz das Problem und die bereits durchgeführten Schritte – wir helfen Dir gerne weiter.

Weltweit sicher bezahlenDeine Zahlung wird sicher über Paddle abgewickelt. Du kannst weltweit und bequem in Deiner eigenen Währung bezahlen – inklusive ordnungsgemässer Rechnungsstellung.
Offen, prüfbar und anpassbarDank AGPL-3.0 erhältst Du den vollständigen Quellcode. Du kannst die Software prüfen, selbst anpassen und unabhängig weiterbetreiben.
Zwei Serverumzüge inklusiveDeine FreeScout-Installation zieht um? Du kannst Deine Lizenz bis zu zweimal kostenlos auf einen neuen Server übertragen und das Modul dort weiterverwenden.
Installieren und automatisch aktuell bleibenMit unserem LaStore-Modul für FreeScout installierst Du gekaufte Module bequem mit einem Klick. Verfügbare Updates werden automatisch geprüft und installiert.

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